Original von Kingslay
IHR HABT WOHL NICHT RICHTIG GELESEN IM JUGENDSCHUTZGESETZ STEHT, DASS ALLE SPIELE DIE ZUM VERKAUF ANGEBOTEN WERDEN MÜSSEN GEPRÜFT WERDEN. NICHT BETROFFEN VON DIESER REGELUNG SIND LERN- INFORMATIONSPROGRAMME SOWIE BETRIEBSSYSTEME UND DIE FREEWARE SPIELE. :wow
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