by Io » 24. October 2005, 09:34
Aus der Lizenzvereinbarung von BF3...
2. URHEBERRECHTE
a) VERVIELFÄLTIGUNG
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich
geschützt. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von THQ dürfen deren
Produkte weder vervielfältigt noch abgeändert, übersetzt, zurückentwickelt,
dekompiliert oder deassembliert werden noch abgeleitete Werke davon erstellt
werden. Die Software darf auch nicht von einem Computer über ein Netz oder
einen Datenübertragungskanal auf einen oder mehrere andere Computer
übertragen werden.
Dies gilt für alle Inhalte der Software, wie Bilder, Grafiken, Fotografien,
Animationen, Videos, Audiodateien, Musik und Text, welche in der Software
enthalten sind. Für diese Inhalte hat THQ einfache oder ausschließliche
Verwertungsrechte oder Lizenzrechte Dritter erhalten. Es dürfen daher unter
keinen Umständen Teile wie z. B. Logos oder die Software als Ganzes, die
Dokumentation vervielfältigt und/oder verbreitet und/oder vermietet und/oder
Rechte eingeräumt werden. Im Falle des Verstoßes behalten wir uns
gerichtliche Maßnahmen vor.